Hundehalter haften
Tasse e.V. berichtet, dass der Hundehalter auch dann haftbar gemacht werden kann, wenn jemand aus Angst vor dem Hund stürzt, ohne tatsächlich angegriffen worden zu sein. »Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az 12 U 94/07) kann ein Hundehalter im Zweifelsfall auch für Schäden haftbar gemacht werden, die als Konsequenz auf das eigentliche Verhalten des Hundes folgen, obwohl sie nicht direkt durch das Tier verursacht wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine 78-jährige Radfahrerin offensichtlich derart durch einen bis…







